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Leitlinien zum Schulkonsens in NRW
Autor : Dr. Hachen, Gerd   Stand : 12.07.2013   aktualisiert : 12.07.2013

Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen -


Auszug aus den Gemeinsamen Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf, 19. Juli 2011)
CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen haben folgende Leitlinien für die Gestaltung des Schulsystems in NRW vereinbart:


1. Im Mittelpunkt unserer Schulpolitik stehen die Kinder und Jugendlichen, nicht Strukturen. Um der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler, ihren Talenten und Begabungen gerecht zu werden, muss die individuelle Förderung als pädagogisches Grundprinzip im Unterricht systematisch verankert werden. Die Leistungspotenziale unserer Kinder müssen besser entwickelt werden, die (soziale) Herkunft darf dabei keine Rolle spielen. Wir wollen, dass unsere Kinder und Jugendlichen mehr lernen und optimal gefördert werden, das gilt für berufsqualifizierende Bildungsgänge genauso wie für solche, die die Hochschulreife als Ziel haben. Dabei soll kein Kind überfordert, aber auch kein Kind unterfordert werden.


2. Ziel ist ein Schulsystem im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen, das der Verschiedenheit der Kinder und Jugendlichen gerecht wird:
vielfältig – hinsichtlich der Bildungsgänge;
umfassend und regional ausgewogen – hinsichtlich der Erreichbarkeit für die
Schülerinnen und Schüler sowie der Bedeutung von Schule als Standortfaktor
für die Kommunen, die Eltern und die örtliche Wirtschaft.


3. Der Schülerrückgang und das veränderte Elternwahlverhalten zwingen zu Veränderungen der Schulstruktur. Trotz guter Arbeit wird die Hauptschule vielfach nicht mehr angenommen. Sie spiegelt daher den Verfassungsanspruch nicht mehr wider. Die Hauptschulgarantie der Verfassung wird daher gestrichen. Stattdessen wird eingefügt: „Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst.“
Von Landesseite wird keine Schulform abgeschafft.


4. Das Schulangebot in NRW soll zukünftig bestehen aus:Grundschule, Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Sekundarschule undGesamtschule sowie Berufskollegs mit allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgängen, Weiterbildungskollegs als auch Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind.


5. Eckpunkte der neu zu schaffenden Sekundarschule sind:
Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10.
Sie ist mindestens dreizügig. Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich.
Bei vertikalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens dreizügigen
Stammschule zweizügig geführt werden, wenn damit das letzte weiterführende
Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen
Lösungen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche Angebot
und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden.
Der – in der Regel 9-jährige – Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche
Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe
besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche
Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne
orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.
In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen
gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses
des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert
oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres
Angebot einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die Anschlussfähigkeit
für das Abitur.
Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.
Die Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden.
Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt, und zwar mit
einem Zuschlag von 20 Prozent.


6. Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlentwicklung und Befragung der Grundschuleltern). Sekundarschulen können auch durch den Zusammenschluss von Schulen benachbarter Schulträger entstehen. Die Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen. Die Regelungen zur Findung eines regionalen Konsenses orientieren sich am Modell des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die kommunalen Schulträger und die Träger von privaten Ersatzschulen informieren sich gegenseitig über ihre Planung.


7. Die 12 Gemeinschaftsschulen, die zum Schuljahr 2011/2012 starten, werden rechtlich für den ursprünglich vorgesehenen Versuchszeitraum abgesichert und danach unter Wahrung ihrer Struktur in das Regelschulsystem überführt. Sie können auch vorzeitig eine Umwandlung beantragen. Da seitens einzelner Kommunen und Schulen ein Verbund von Grundschulen und Schulformen der Sekundarstufe I gewünscht wird, sollte dies im Rahmen eines begrenzten Schulversuchs ermöglicht werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass nach Abschluss der Grundschulzeit zu jeder anderen weiterführenden Schule gewechselt werden kann. Alle Neuerungen zur Weiterentwicklung der Schulstruktur werden wissenschaftlich begleitet.

 

8. Unser Ziel ist die Sicherung eines wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Schulangebots in Nordrhein-Westfalen als großem Flächenland mit einem deutlichen
Stadt-Land-Gefälle. Hierzu bedarf es differenzierter Lösungen, die sich für den Primarbereich anders darstellen als für die Schulen der Sekundarstufe I und II, für den ländlichen Raum anders als für Ballungsräume. Um dem Prinzip „Kurze Beine – Kurze Wege“ Rechnung zu tragen, wollen wir kleine wohnortnahe Grundschul-standorte möglichst erhalten, auch durch die Intensivierung von Teilstandorten. Dies
erfordert pädagogisch-innovative Konzepte wie z.B. jahrgangsübergreifendes Lernen, damit die Fachlichkeit und der effektive Mitteleinsatz gewahrt bleiben.


9. In einem Stufenplan werden für Realschule, Gymnasium und Gesamtschule die Klassenfrequenzrichtwerte schrittweise von 28 auf 26 gesenkt, für die Grundschule
schrittweise auf 22,5.


10. Ergänzend zur Grundstellenzuweisung sollen kriteriengeleitete Ansätze wie der Sozialindex, die Integrationsstellen und zukünftig ein Inklusionsindex ausgebaut und aktualisiert werden. Sie kommen gleichermaßen allen Schulformen zu Gute, je nachdem in welchem Maße die einzelne Schule sich der jeweiligen Herausforderung annimmt bzw. durch die Zusammensetzung der Schülerschaft von ihr betroffen ist. Mit diesen Budgets sollen die Schulen möglichst flexibel arbeiten können.
Im Zuge der Weiterentwicklung aller Schulen zu Ganztagsschulen und zu inklusiven
Schulen ist auch der Schüleransatz im Gemeindefinanzierungsgesetz zu überprüfen
und möglichst zeitnah anzugleichen.


11. Der Prozess zur inklusiven Schule, den CDU, SPD und Grüne mit ihrem gemeinsamen Antrag vom Dezember letzten Jahres eingeleitet haben, wird fortgesetzt. Hieraus erwachsender gesetzlicher Regelungsbedarf kann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung der Schulstruktur verbunden werden.


12. Die Realisierung der finanzrelevanten Maßnahmen kann in dem Maße erfolgen, in dem Ressourcen durch zurückgehende Schülerzahlen frei werden (demografische
Effekte). Diese Leitlinien bilden die Grundlagen für eine gemeinsame Schulgesetznovelle der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie werden für den Zeitraum bis 2023 verabredet und nicht einseitig aufgekündigt.